Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG): AG Charlottenburg HRB 129639 B, Aufsichtsbehörde: Gewerberlaubnis n. § 34 c GewO, BZA Berlin-Charlottenburg Ordnungs- und Gewerbeamt, USt-IdNr. DE279554370
 
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3. Urheberrecht
Die durch SW erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht von SW erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bittet SW um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird SW derartige Inhalte umgehend entfernen.
 
4. Datenschutz
Die Nutzung der SW-Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf den SW-Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder Email-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. SW weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vordem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. SW behält sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa über Spam-Mails, vor. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die auf unserer Webseite einsehbar sind.
 
5. Behandlung von Angeboten
SW-Angebote und -Mitteilungen, aus denen die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages hervorgeht, sowie sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für den Adressaten bzw. den Auftraggeber bestimmt. Sie dürfen nur mit der schriftlichen Einwilligung von SW an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, SW die vereinbarte Provision einschließlich Mehrwertsteuer zu entrichten. Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er SW dies innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen erhält jeder Interessent einer provisionspflichtigen Immobilie die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Widerrufsbelehrung im Vorfeld unserer Aktivitäten ausgehändigt.
 
6. Vertragsabschluss
Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis von oder die Vermittlung durch SW ist zu Gunsten von SW eine Provision verdient und fällig, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich Provisionsverzicht kommuniziert worden. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. SW besteht auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit von SW, so ist SW vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist gehalten, SW auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, SW unverzüglich schriftlich zu informieren.
 
7. Provision
Folgende Provisionssätze sind im Erfolgsfall zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist oder ausdrücklich auf Provision verzichtet wird.
    • 7.1 Ankauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie: vom Käufer und vom Verkäufer je 3,00 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (je 3,57 % inkl. MwSt.)
    • 7.3 Vermietung von Wohnräumen: nach dem Bestellerprinzip 2 Monatsnettomieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (2,57 Monatsnettomieten inkl. MwSt.)
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    Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Berechnungsgrundlage für die Provision maßgebend. Im Falle der Bestellung oder Übertragung eines Erbbaurechts ist Berechnungsgrundlage für die Provision der Wert des Erbbaurechts. Dieser errechnet sich aus den während des Erbbaurechtsvertrages fälligen Erbbauzinsen unter Verwendung eines Abzinsungssatzes in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der EZB. Hinzugerechnet wird ein etwaiger Preis für die Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechtes.
    Die Provisionssätze erhöhen sich jeweils um die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die in Klammern genannten Provisionssätze enthalten die derzeit geltende Mehrwertsteuer von 19 %. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt unter entsprechender Berichtigung des Prozentsatzes der Maklerprovision der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist. Die vorgenannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall, dass statt der Immobilie einzelne oder alle Anteile einer Gesellschaft veräußert werden. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis, zu dem auch vom Käufer übernommene Unternehmensschulden zählen.
     
    8. Folgegeschäfte
    Ein Provisionsanspruch steht SW auch dann zu, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten von SW vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen und der Nachweis- oder Vermittlungsauftrag sich zumindest konkludent auf solche bezog.
     
    9. Doppeltätigkeit
    SW ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig zu werden.
     
    10. Haftungsausschlüsse/Verjährung
    Die von SW gemachten Angaben bezüglich einer Immobilie beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer/Vermieter. Sie sind von SW nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden. Es ist Sache des Auftraggebers, die Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.ä. kann SW daher nicht übernehmen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft oder vermietet wird.
    Im Übrigen haftet SW nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit der Auftraggeber durch das Verhalten von SW oder deren Erfüllungsgehilfen nicht an den Rechtsgütern Leben, Körper oder Gesundheit geschädigt wird. Soweit ein Schadensersatz-Anspruch des Auftraggebers nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er
        • in 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, und der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis
        • in 5 Jahren von seiner Entstehung an ohne Rücksicht auf seine Entstehung und in Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis
        • in 10 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an.
    Die in den Absätzen 2 und 3 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche Beziehungen auch zwischen dem Auftragnehmer und diesen Personen begründet worden sind.
     
    11. Ersatzansprüche
    Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruches verhindert, berechtigt SW insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.
     
    12. Höhere Gewalt
    Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
     
    13. Gerichtsstand
    Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis stammenden Verpflichtungen und Ansprüche sowie Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.

      Berlin, 25.Juni 2018

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